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Deutsches Kaiserreich
 
Kulturkampf und Sozialistengesetz

Aufgabe 6

Lies den Text und trage die unten stehenden Wörter richtig in die Lücken ein.
   Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen      Alters- und Invaliditätsversicherung      Arbeiter      Arbeiterbewegung      Attentate auf Kaiser Wilhelm I.      Aufsicht über die Schulen      Autorität des Papstes      Bismarck      Jesuitenorden      Kanzelparagraf      katholischen Bischöfe      katholischen Kirche      kirchliche Eheschließung      Krankenversicherung      Kulturkampf      loyal      neuen Kaiserreich      Reichsfeinde      Reichstag      Reichstagswahlen      revolutionären Bestrebungen      soziale Lage der Arbeiter      Sozialgesetzgebung      Sozialisten und Sozialdemokraten      Sozialistengesetz      Standesamt      Unfallversicherung      Unterdrückungsmaßnahmen      Zeitungen und Zeitschriften      Zentrumspartei      Zivilehe   
Nach der Reichsgründung sah Reichskanzler zunächst in der und der , der politischen Vertretung der deutschen Katholiken, einen Hauptgegner. Bismarck unterstellte ihnen, nicht zum zu stehen, sondern sich an der zu orientieren. Um den Einfluss der katholischen Kirche einzuschränken, wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, die zum sogenannten führten. In Preußen wurde den Kirchen die entzogen und dem Staat übertragen. Ab 1874 hatte im ganzen Reich nur noch die auf einem geschlossene Gültigkeit; die wurde damit zur Privatangelegenheit. Der sogenannte „“ verbot den Pfarrern, in Predigten staatliche Angelegenheiten zu erörtern und zu kritisieren. Insbesondere Preußen legte diese Vorschrift sehr streng aus; zeitweise waren alle Preußens entweder in Haft oder ins Ausland geflohen. Der als besonders gefährlich angesehene wurde vollständig verboten, seine Mitglieder wurden aus dem Reich ausgewiesen. Trotz dieser Maßnahmen wurde die katholische Zentrumspartei bei den immer stärker. Ende der 1870er-Jahre beendete Bismarck den durch Zugeständnisse an die katholische Kirche.
Nach dem Ende des Kulturkampfes sah Bismarck in der erstarkenden eine neue Gefahr für das politische System des Kaiserreichs. galten nun als „“. Zwei boten Bismarck den Vorwand, das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ zu erlassen. Mit dem sogenannten wurden weitreichende eingeführt: Politische Versammlungen der Sozialdemokraten wurden verboten, Parteimitglieder wurden mit Repressionen und Ausbürgerungen verfolgt, sozialdemokratische wurden zensiert. Das Sozialistengesetz war allerdings nicht besonders effektiv. Trotz der Maßnahmen gegen die Mitglieder der SPD durfte diese als Partei weiterhin bei den antreten. 1890 erhielten die Sozialdemokraten im bereits mehr Stimmen als jede andere Partei. Neben den gegen die Sozialdemokraten versuchte Bismarck, die mit einer fortschrittlichen an den Staat zu binden. Um die zu verbessern und sie von abzubringen, führte Bismarck per Gesetz in den 1880er-Jahren ein modernes Sozialversicherungssystem ein. Hierzu gehörten die (1883), die (1884) sowie die (1889).